Die OeMAG Förderung in Form eines Investitionszuschusses für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher wird in 2020 fortgesetzt. Das Förderbudget von 36 Mio. Euro teilt sich in 24 Mio. Euro für PV-Projekte und 12 Mio. Euro für Stromspeicherprojekte auf und hat sich damit verdreifacht bzw. verdoppelt.
Die genauen Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für 2020 sind auf der OeMAG Homepage noch nicht verfügbar, aber hier schon vorab die Eckdaten:
- Anträge können ab dem 11. März 2020, 17:00 Uhr eingebracht werden.
- Die Einreichgeschwindigkeit ist entscheidend für die Förderzusage – vergeben wird nach dem herkömmlichen „first come-first serve“ Prinzip.
- Auch neu errichtete Photovoltaik-Anlagen mit einem Stromspeicher können gefördert werden. Hierbei handelt es sich um zwei eigenständige Förderprojekte, die getrennt eingereicht werden müssen.
- Der Investitionszuschuss beträgt für
- Photovoltaik-Anlagen
- max. € 250 pro kWp bei Anlagen bis 100 kWp bzw. max. 30% der Investitionskosten
- max. € 200 pro kWp bei Anlagen 100-500 kWp bzw. max. 30% der Investitionskosten
- Stromspeicher
- max. € 200 pro kWh bei Stromspeicher bis 50 kWh bzw. max. 30% der Investitionskosten , wobei
- die Speicherkapazität mindestens 0,5 kWh pro kWp installierte Engpassleistung betragen muss.
- Photovoltaik-Anlagen
Die Antragstellung
Die Antragsstellung beginnt am 11. März 2020 ab 17:00 Uhr und ist ausschließlich online über die Homepage der >> OeMAG << möglich. Für das Prozedere der Antragstellung wird die OeMAG wieder einen genauen Leitfaden erstellen. Wichtig zu beachten ist jedoch jetzt schon, dass der Antrag nur mit der – für das Projekt richtigen – Zählpunktnummer abgeschickt werden kann. Bei neuen PV-Anlagen muss der Zählpunkt beim Energieträger rechtzeitig beantragt werden !