Nutzen Sie auch heuer wieder die Förderung, um die Kraft der Sonne für sich arbeiten zu lassen!

Die detaillierten Förderrichtlinien für die PV-Investförderung des Klima- und Energiefonds wurden veröffentlicht! Alle Informationen im Detail finden Sie im Leitfaden Photovoltaik Förderung. bzw. auf der Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at

Eckdaten der Investitionsförderung:

  • Förderstart: 22. Juni 2020 (Förderende 31. März 2021 bzw. sobald das Budget erschöpft ist)
  • Förderpauschale:
    • Einzelanlagen (sowie Anlagen der Land- und Forstwirtschaft) bis 5 kWp
      • 250 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
        • Maximal jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten
      • 350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
        • Maximal jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten
      • Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert
    • Gemeinschaftsanlagen bis 5 kWp (pro Wohn- bzw. Geschäftseinheit)
      • 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
        • Maximal jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten
      • 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
        • Maximal jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten
    • Land- und Forstwirtschaft größer als 5 kWp
      • diese können nur im Rahmen der  Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen in der
        Land- und Forstwirtschaft“ des Klima- und Energiefonds eingebracht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at
  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung
  • Pro Standort kann nur für eine PV-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden.

Ihr Weg zur Förderung bei Kleinanlagen (bis 5 kWp)

  1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
  2. Schritt 1 – Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
  4. Schritt 2 – Antragstellung: Zu diesem Zeitpunkt muss die Anlage bereits fertig installiert und abgerechnet sein. Der konkrete Förderantrag wird online mit allen notwendigen Unterlagen übermittelt.

Vereinbaren Sie gleich jetzt ein kostenloses unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie die Sonne für sich arbeiten …

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