Im Rahmen des Programms „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“ fördert der Klima- und Energiefonds PV-Anlagen und erstmalig zusätzlich Stromspeicher.
Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds fördert daher die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft und erstmalig gibt es einen Zuschuss bei der Installation von Stromspeichern. Insgesamt stehen aktuell 6 Mio. Euro zur Verfügung.
Gefördert wird die Installation einer neuen stationären Photovoltaikanlage im Netzparallelbetrieb von 5 kWp bis maximal 50 kWp mit oder ohne Stromspeicher, und die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher PV-Anlagen mit einem Stromspeicher. Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.
Die Förderpauschalen betragen:
- Photovoltaik (5 kW – max. 50 kW)
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen
- bzw. max. 40 % der anrechenbaren Kosten
- Stromspeicher (bis zu 3 kWh/kWp):
- 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- Ein Antrag auf Förderung kann von österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer) gestellt werden.
- Der Antragssteller und der aktuelle Bewirtschafter, laut AMA Datenbank, muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung übereinstimmen.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
- Die Antragstellung für die Förderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung und vor Baubeginn erfolgen.
- Die Anlage muss innerhalb von 6 Monaten ab Förderzusage installiert und in Betrieb genommen werden.
Alle Informationen rund um die Förderung und zur Antragsstellung erhalten Sie im aktuellen Leitfaden >> Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Landwirtschaft <<